|
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Alle Zeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).
1.2. Elke Pittermann überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts bedarf der Einwilligung
von Elke Pittermann. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3. Alle Zeichnungen dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und Zweckbestimmung im vertraglichen Umfang genutzt werden. Jede andere oder weitergehende Nutzung oder die Nachahmung von
Zeichnungen und Konzepten ist nur mit Einwilligung
von Elke Pittermann nach Vereinbarung eines zusätzlichen Honorars gestattet.
1.4. Entwürfe, Skizzen und andere beispielhafte Arbeiten dienen
lediglich der Entscheidungsfindung und dürfen vom Auftraggeber weder
veröffentlicht noch Dritten zugänglich gemacht werden. Die
Rechte an diesen Bildern bleiben bei Elke Pittermann, soweit nichts
anderes vereinbart ist.
1.5. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Elke Pittermann, ein erhöhtes Honorar in Höhe der dreifachen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe
der Vergütung und begründen kein Mit-Urheberrecht.
2. Honorar
2.1. Die Erstellung von Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Tätigkeiten, die
Elke Pittermann für den Auftraggeber erbringt, ist honorarpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.2. Entwürfe und Zeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung.
2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Elke Pittermann von zusätzlichen Nutzungen oder der Verwendung der
Zeichnungen in größerem Umfang als vereinbart zu benachrichtigen. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Verpflichtung, ist
Elke Pittermann berechtigt, die erhöhte Vergütung nach 1.4. zu verlangen.
2.4. Bei Zahlungsverzug kann Elke Pittermann Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
3. Haftung
3.1. Elke Pittermann verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Für entstandene Schäden haftet
Elke Pittermann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
3.2. Elke Pittermann haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
3.3. Elke Pittermann verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
3.4. Wenn Elke Pittermann notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die Beauftragten nicht Erfüllungsgehilfen
von Elke Pittermann. In diesen Fällen haftet Elke Pittermann nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3.5. Mit der Genehmigung (Freigabe) der Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeiten.
3.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen von Elke Pittermann
entfällt jede Haftung von Elke Pittermann.
3.7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen und freigegeben nach 3.5.
3.8. Elke Pittermann haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Trägermedien mit den angelieferten Arbeiten entstehen.
3.9. Der Versand der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
4. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
4.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Elke Pittermann Korrekturmuster nur nach Absprache vorzulegen.
4.2. Die Produktionsüberwachung wird von Elke Pittermann nicht übernommen.
4.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Elke Pittermann
10 einwandfreie ungefaltete Belege. Elke Pittermann ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu verwenden.
5. Gestaltung und Vorlagen
5.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen/redaktionellen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Herstellung Änderungen, so
hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält
Elke Pittermann den Vergütungsanspruch.
5.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der Elke Pittermann
übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt er
Elke Pittermann von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Wiesbaden.
6.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
|